Bachelor Praktika

Im Rahmen des B.A.-Studiengangs muss gemäß der Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum von mindestens acht Wochen Dauer und 300 Stunden Umfang absolviert werden. Dies sollte innerhalb der vorlesungsfreien Zeit geschehen. Für ein Praktikum innerhalb der Vorlesungszeit kann auch ein Urlaubssemester beantragt werden. Dazu wird aber nur in Einzelfällen geraten und dies sollte immer mit dem Fachstudienberater oder den Mitarbeitern der Prüfungsverwaltung vorab besprochen werden.

Angebote für Praktika finden Sie ggf. unter Praktikums- und Stellenangebote. Bitte senden Sie die Praktikumsbescheinigungen sowie Praktikumsberichte direkt an Herrn Abelmann; er kümmert sich auch um all Ihre Fragen.

Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht ist eine Erfahrungswiedergabe über Ihre Praktikumszeit und soll sich kritisch mit dem Praktikum im Kontext Ihres Studiums auseinandersetzen. Pro Praktikumsstelle ist ein eigener Bericht zu erstellen; die Berichte können aber als ein Dokument abgegeben werden. Ein Bericht sollte jeweils mindestens 2–3 Seiten beinhalten.

Praktikumsnachweis

Der Praktikumsnachweis wird durch den Praktikumsgeber ausgestellt und umfasst den Umfang, die Tätigkeit, den Ort und die Adresse des Praktikumsgebers und ist unterschrieben. Im Normalfall sollte das Praktikumszeugnis, das am Ende eines Praktikums ausgestellt wird, diese Funktion erfüllen.

Praktikum und Erasmus

Praktika im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes sind ebenfalls möglich; auch dafür ist Herr Abelmann zuständig. Er zeichnet die Vereinbarungen für das Fach.

Pflichtpraktikumsbescheinigung

Eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum bzw. eine Studienleistung handelt, wird auf Anfrage vom zuständigen Mitarbeiter der Prüfungsverwaltung ausgestellt.

Anrechnung von beruflicher Tätigkeit oder Ersatzleistungen

Es ist möglich, die Kompetenzen des Moduls durch andere Leistungen nachzuweisen, z. B. berufliche Tätigkeit. Dies sind aber immer Einzelfälle und müssen mit der Praktikumsstelle besprochen sowie durch den Prüfungsausschuss bestätigt werden. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer an Herrn Abelmann, bevor Sie etwas einreichen. (Aus-)Hilfstätigkeiten sind prinzipiell von einer Anerkennung ausgeschlossen. Eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft kann anerkannt werden, eine als Tutorin bzw. Tutor nach zwei eigenständig durchgeführten Tutorien und dem Besuch einer Tutorenschulung.

Bei zusätzlichen Praktika in 9.3 ist ein Nachweis der Kompetenz durch etwas anderes als durch ein klassisches Praktikum nicht möglich.

Kombination von Praktika

Es ist möglich, verschiedene Praktika oder Ersatzleistungen zum Nachweis der Kompetenz zu kombinieren, um Modul 8.2 abzuschließen. Dazu bitte vorab mit Herrn Abelmann in Kontakt treten.

Schritte zur Anerkennung des Praktikums im B.A.-Studiengang

  1. Absolvierung eines Praktikums von mindestens 8 Wochen Dauer bzw. in einem Umfang von mindestens 300 Stunden (37,5 Std./Woche), z. B. im Falle von Teilzeit oder Werkstudententätigkeit.
  2. Eine Aufteilung in zwei oder mehr Praktika ist möglich.
  3. Das Praktikum sollte einen Bezug zur Soziologie aufweisen.
  4. Nach Beendigung des Praktikums muss ein ein- zweiseitiger Kurzbericht verfasst und zusammen mit einem Praktikumszeugnis eingereicht werden. Der Kurzbericht ist unbenotet.

Ansprechpartner in der Prüfungsverwaltung