Studium Bachelorarbeit

Formales

Die Regelungen zur Bachelorarbeit finden sich in der Prüfungsordnung (vom 18.09.2019) im Abschnitt II, insb. §§ 13, 14, 16 und 17. 

 

Verfahren

Die Zulassung zur Bachelorprüfung / Bachelorarbeit muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden. Dem Antrag sind Nachweise gemäß Prüfungsordnung beizufügen. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt die Zulassung zur Bachelorprüfung durch den Prüfungsausschuss mittels eines Zulassungsschreibens. Die Bearbeitungszeit nach Zulassung zur Prüfung (Datum des Zulassungsschreibens) beträgt 10 Wochen. Einzureichen sind fristgemäß eine elektronische Version per E-Mail an die Prüfungsverwaltung und drei Printexemplare der Arbeit sowie eine Eigenständigkeitserklärung unter Nutzung des entsprechenden Formulars. 

 

 

Praktische Hinweise (Links) 

Antrag auf Zulassung 

Den Antrag auf Zulassung stellt man unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben werden. 

Die notwendigen Nachweise, die dem Antrag auf Zulassung beigefügt werden müssen, sind 1) ein aktuelles Transkript und 2) der Studienverlauf. Beide Dokumente können Studierende über ihren heiCO Account selbst erzeugen. 

Für den Antrag auf Zulassung gibt es keine Fristen, es wird empfohlen, diesen erst dann zu stellen, wenn abzusehen ist, dass die Arbeit in spätestens 10 Wochen fertiggestellt werden kann. Das heißt, zu einer entsprechend gründlichen Vorbereitung wird dringend geraten. 

Auf dem Antragsformular zur Zulassung müssen das mit der betreuenden Person abgesprochene Thema eingetragen und deren Unterschrift eingeholt werden. 

Da die Bachelorarbeit von zwei Prüfenden bewertet wird, kann optional auf dem Antragsformular die zweite prüfende Person vorgeschlagen werden. Nimmt man diese Option in Anspruch, so ist auch deren Unterschrift einzuholen. Hierbei ist zu beachten, dass entweder die betreuende oder die zweite Person Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein muss. 

Um zugelassen werden zu können, müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 120 LP durch studienbegleitende Leistungen erbracht und über das Transkript nachgewiesen worden sein. 

Vorbereitung 

Vor einer Anfrage nach Betreuung der Bachelorarbeit ist es ratsam, den Gegenstand / das Thema der Arbeit eingegrenzt, eine ggf. vorläufige Fragestellung entwickelt, einen theoretischen Zugang abgewogen und den Stand der Forschung in seinen Grundzügen recherchiert zu haben. Wenn eine eigenständige Datenerhebung geplant ist, empfiehlt es sich zudem, den Feldzugang und die Machbarkeit frühzeitig zu prüfen. Es kann hilfreich sein (manche der Betreuenden setzen dies auch voraus), ein Exposé zu erstellen. Es ist zudem ratsam, die Anfrage nach Betreuung nicht per E-Mail, sondern persönlich in der Sprechstunde zu klären. 

Für die eigene Vorbereitung (sowie die Anfertigung der Bachelorarbeit) kann es hilfreich sein, eine Lehrveranstaltung ‚Schreibwerkstatt‘ zu besuchen, wenn es ein solches Angebot im betreffenden Semester gibt. Die Veranstaltung ist keine Pflichtveranstaltung und kann auch frühzeitig, also bereits im Semester vor Anfertigung der Arbeit besucht werden. 

Prüfende und prüfungsberechtige Personen 

Grundsätzlich prüfungsberechtigt sind die Professorinnen und Professoren sowie die Privatdozentinnen und -dozenten am Max-Weber-Institut. Hinzu kommen Promovierte, denen die Prüfungsberechtigung durch die Fakultät erteilt wurde. Universitätsexterne können unter Umständen als zweite prüfende Person vom Prüfungsausschuss bestellt werden. 

Einreichen / Abgabe der Arbeit 

Um die Arbeit als Prüfungsleistung einreichen zu können, muss man in den Bachelorstudiengang Soziologie 100% eingeschrieben sein. 

Fällt das Ende des Abgabefrist auf ein Wochenende, so genügt die Einreichung der elektronischen Version zur Fristwahrung. Die Printexemplare können dann nachgereicht werden. 

Das Formular der Eigenständigkeitserklärung muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Es sollte nicht in die Arbeit eingebunden, sondern zusammen mit den Printexemplaren in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. 

Es gibt keine Vorgaben zur Form der Printversionen der Arbeit. Eine einfach Klebe- oder Ringbindung wird empfohlen, von der Verwendung von Schnellheftern oder Ordnern wird abgeraten. 

Das Deckblatt der Bachelorarbeit sollte neben Angaben zur eigenen Person (Name und Matrikelnummer) das Thema der Arbeit, ggf. einen Untertitel, den Namen der betreuenden Person und den Studiengang, in dem die Arbeit als Prüfungsleistung eingereicht wird, enthalten. Die Verwendung des Universitätslogos auf dem Deckblatt ist nicht gestattet. 

Insbesondere zu beachten ist, dass wenn ein Weiterstudium im Master oder der Berufseinstieg zum 1.Oktober beabsichtigt ist, die Ausfertigung von Zeugnisunterlagen oder Bescheinigungen des erfolgreichen Studienabschlusses nur dann garantiert werden kann, wenn die Bachelorarbeit spätestens am 15. August abgegeben wird, u.z. unabhängig von der formalen Abgabefrist. 

Die Abgabefrist kann in Ausnahmefällen auf formlosen Antrag hin um bis zu zwei Wochen verlängert werden, wenn bspw. durch Krankheit die Studier- und Prüfungsfähigkeit zeitweise eingeschränkt ist. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizufügen.  

Bewertung der Arbeit 

Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden bewertet. Bei Notenabweichungen wird der Mittelwert gebildet. Weichen die Bewertungen um mehr als eine ganze Note voneinander ab, so entscheidet der Prüfungsausschuss über die Bewertung. 

Falls die Arbeit mit „nicht bestanden“ bewertet wurde, kann ein Zweitversuch unternommen werden. Der Vorgang beginnt erneut mit einem Antrag auf Zulassung. Als betreuende Person kann dieselbe wie beim Erstversuch oder eine andere Person vorgeschlagen werden. Zu beachten ist, dass dasselbe Thema nicht ein zweites Mal bearbeitet werden kann. 

Bei der eigenen Zeitplanung für die Arbeit und des Abgabetermins ist zu beachten, dass die Zeitspanne für die Bewertung der Arbeit durch die beiden Prüfenden sechs Wochen beträgt. Vorläufige Zeugnisse oder Bescheinigungen des Bestehens der Arbeit können nicht ausgestellt werden, bevor nicht beide Bewertungen vorliegen. Sobald diese vorliegen und alle studienbegleitenden Leistungen in heiCO verbucht sind, können Zeugnisunterlagen erstellt werden. 

Studierende haben nach Abschluss des Studiums für ein Jahr lang das Recht Einsicht in die Prüfungsakte und die Bewertungsgutachten zu nehmen. Hierzu kann ein Termin mit der Prüfungsverwaltung vereinbart werden.